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Spielerberater
#1
Habe keinen passenden Thread gefunden. Falls doch, kann man das dahin verschieben.

Am Tag nach der mündlichen Anhörung erließ das Landgericht Frankfurt/Main eine Einstweilige Verfügung gegen das neue Spielervermittler-Reglement des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), das seit dem 1. April gilt.

"In vier von sieben Punkten folgten der Vorsitzende Richter Richard Kästner und seine beiden Kollegen der Antragsschrift vom 13. April. Dort hatte Johannes Zindel, der Anwalt der Rogon-Gruppe, des RSM-Managements und dessen Geschäftsführer Roger Wittmann auf 18 Seiten eine Einstweilige Verfügung zu sieben Punkten des neuen Reglements beantragt.

Dieses wurde vom DFB auf Geheiß der FIFA eingeführt und löste die bisherige Lizenzierung ab. Die nun notwendige Registrierung sei, so die Auffassung der Rogon-Gruppe, in zahlreichen Details wettbewerbsbeschränkend und damit rechtswidrig. Das Gericht folgte dem in vier von sieben Antragspunkten. Die nun erlassene Einstweilige Verfügung wird nach der förmlichen Zustellung rechtswirksam. Der DFB kann dagegen in die Berufung gehen, beziehungsweise wie auch Rogon ein Hauptsacheverfahren beantragen, worüber beide Parteien in den nächsten Tagen beraten werden.

"Wir haben es aus kartellrechtlichen Gründen nicht zulässig angesehen, dass man die Spielervermittler durch die Unterwerfung quasi zu Mitgliedern des Verbandes machen würde", erläuterte Richter Arne Hasse, der zugleich Pressesprecher der Kammer ist, dem kicker. Anders als im früheren Lizenzverfahren verlangt der DFB nicht mehr direkt vom Vermittler, dass er die Statuten des Verbände akzeptiert, sondern verpflichtet Vereine und Spieler dafür Sorge zu tragen, dass sich die Berater verbandskonform verhalten.

Nicht zulässig aus Sicht des Landgerichts ist außerdem die im DFB-Reglement mögliche Zahlung eines Pauschalbetrags als Vermittlerprovision. Ferner kippte die 6. Zivilkammer einen Passus, wonach bei Minderjährigen generell keine Honorare verlangt werden dürfen. "Soweit Lizenzspielerverträge abgeschlossen werden, halten wir das auch bei Minderjährigen für zulässig", betont Richter Hasse."

Ob jetzt das FIFA/DFB-Produkt angemessen war, lass ich mal dahingestellt. Alles so lassen wie es war kann aber auch nicht das Ziel sein. Das Vermittlungswesen bedarf dringend der Reform.
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#2
Zivilgerichtsbarkeit in Sportangelegenheiten - siehe Bossman - ist für die Tonne.
Fan des FC Bayern zu sein und gleichzeitig Fairness und Achtung gegenüber dem Gegner zu praktizieren, ist für mich kein Widerspruch.   FCB :klatsch:
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