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13.11 2018, 18:50
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11 2018, 18:52 von Boeschner.)
(13.11 2018, 18:47)Porsche schrieb: Die Einstellung des Verfahrens ist eine strafprozessuale Frage und gibt null Aufschluss darüber, ob eine Körperverletzung oder eine Beleidigung vorliegt.
Das hat nichts miteinander zu tun. Punkt.
Deine Ausführungen sind daher unerheblich. Das wird Ingo Lenssen ebenso sehen.
Ja schon. Aber du wirst mir doch zustimmen dass man Ohrfeigen nicht pauschal als Körperverletzung ansehen kann. Oder nicht? Ich meine, wir kennen doch gar nicht die schwere der Ohrfeige. Was wenn es nur ein Klaps war? Wenn du Rechtsanwalt bist, dann bitte. Klär mich auf.
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(13.11 2018, 18:50)Boeschner schrieb: (13.11 2018, 18:47)Porsche schrieb: Die Einstellung des Verfahrens ist eine strafprozessuale Frage und gibt null Aufschluss darüber, ob eine Körperverletzung oder eine Beleidigung vorliegt.
Das hat nichts miteinander zu tun. Punkt.
Deine Ausführungen sind daher unerheblich. Das wird Ingo Lenssen ebenso sehen.
Ja schon. Aber du wirst mir doch zustimmen dass man Ohrfeigen nicht pauschal als Körperverletzung ansehen kann. Oder nicht? Ich meine, wir kennen doch gar nicht die schwere der Ohrfeige. Was wenn es nur ein Klaps war? Wenn du Rechtsanwalt bist, dann bitte. Klär mich auf.
Warum akzeptierst du nicht mal, wenn du einfach daneben liegst?
Fällt dir das so schwer?
In einem bin ich bei Dir: ich weiß nicht, was wirklich passiert ist. Daher werde ich mich dazu auch nicht rechtlich äußern.
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13.11 2018, 18:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11 2018, 19:00 von Wembley Nacht.)
Du hast noch immer nicht verstanden, dass es nicht um die Schwere der Ohrfeige geht?
Ich nehme auch gerne meine Aussage zurück: Auch bei einem Ribery gilt erstmal die Unschuldsvermutung. Jedoch lässt aktuell vieles den Entschluss zu, dass ein Funkenwahrheit in der ganzen Angelegenheit drinnen sein wird.
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(13.11 2018, 18:56)Porsche schrieb: (13.11 2018, 18:50)Boeschner schrieb: (13.11 2018, 18:47)Porsche schrieb: Die Einstellung des Verfahrens ist eine strafprozessuale Frage und gibt null Aufschluss darüber, ob eine Körperverletzung oder eine Beleidigung vorliegt.
Das hat nichts miteinander zu tun. Punkt.
Deine Ausführungen sind daher unerheblich. Das wird Ingo Lenssen ebenso sehen.
Ja schon. Aber du wirst mir doch zustimmen dass man Ohrfeigen nicht pauschal als Körperverletzung ansehen kann. Oder nicht? Ich meine, wir kennen doch gar nicht die schwere der Ohrfeige. Was wenn es nur ein Klaps war? Wenn du Rechtsanwalt bist, dann bitte. Klär mich auf.
Warum akzeptierst du nicht mal, wenn du einfach daneben liegst?
Fällt dir das so schwer?
In einem bin ich bei Dir: ich weiß nicht, was wirklich passiert ist. Daher werde ich mich dazu auch nicht rechtlich äußern.
Also hat WembleyNacht recht und Ohrfeigen sind eigentlich immer Körperverletzungen?
Du hast doch sicher schon jede Menge Bayernspiele gesehen. Dann hast du bestimmt auch schon öfter gesehen, wie Ribery dem Gegenspieler eine langt. Ist das schon Körperverletzung?
Wenn du das bejahst, dann ok. Dann hatte ich unrecht.
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13.11 2018, 19:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11 2018, 19:04 von Boeschner.)
(13.11 2018, 18:58)Wembley Nacht schrieb: Du hast noch immer nicht verstanden, dass es nicht um die Schwere der Ohrfeige geht?
Ich nehme auch gerne meine Aussage zurück: Auch bei einem Ribery gilt erstmal die Unschuldsvermutung. Jedoch lässt aktuell vieles den Entschluss zu, dass ein Funkenwahrheit in der ganzen Angelegenheit drinnen sein wird.
Doch, mir ging es darum. Ich sagte doch zu Beginn der Diskussion, dass es gut sein kann, dass das von Ribéry nur ein Klaps war. Und sowas würde ich noch nicht für Körperverletzung halten. Mehr nicht. Wenn er richtig zugelangt hat, dann ja. Dann ist es Körperverletzung. Da sind wir uns ja einig.
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13.11 2018, 19:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11 2018, 19:19 von Cookie Monster.)
Solange wir nicht wissen was wirklich passiert ist, ist jedes Urteil aus der Ferne unseriös.
Eines steht aber fest, so wie das Thema gerade behandelt wird waren es wohl mehr als nur ein paar sanfte Klatscher. Andernfalls würde es nicht zu einem persönlichen Zusammentreffen zwischen dem Moderator, Ribery und Hoeneß kommen, jetzt mal völlig unabhängig davon was die möglichen rechtlichen Folgen sind. Außergerichtliche Einigung ? Das spricht dann schon schwer nach Verletzung und möglicherweise zivilrechtliche Ansprüche...Eine Köperverletzung wird doch nach der deutschen StPO sicher amtswegig verfolgt nehme ich mal an, da hat man dann eh keinen Einfluss darauf.
Ribery hat da dem Verein wieder einen mächtigen Dienst erwiesen. Kann sich der Typ nicht einfach mal zusammenreißen ? Der verdient hier zweistellige Millionenbeträge und hat offenbar nichts anderes zu tun als den Stinkstiefel und Unruhestifter zu spielen.
Über die "Bestrafung" durch den Klub braucht man eh nicht reden, da wird gar nichts passieren was sich auch nur um Ansatz auf das sportliche auswirken würde (zB. Spielsperre, Rauswurf etc.)
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Träume noch immer davon, dass man Ribery im Winter einfach nach Katar, China oder sonst wo hin schickt. Hauptsache weit weg von München. Der Typ ist 35 Jahre alt und verhält sich seit knappen 10 Jahren wie ein 15 Jähriger bei uns und es wird nur noch schlimmer.
Leider wird er durch Hoeneß, dem anderen Typen der in einem Alter gefangen ist, noch unterstützt.
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Die Körperverletzung ist ein relatives Antragsfelikt. In der Regel ist ein Strafantrag erforderlich. Nur, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, wird ein Verfahren eingeleitet.
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13.11 2018, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11 2018, 20:02 von Cookie Monster.)
(13.11 2018, 19:44)Porsche schrieb: Die Körperverletzung ist ein relatives Antragsfelikt. In der Regel ist ein Strafantrag erforderlich. Nur, wenn die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht, wird ein Verfahren eingeleitet.
Danke dir, sehr interessant zu wissen.
Bezüglich der Beleidigung. Kennt euer Recht das Institut der Privatanklage ?
Also dass der Verletzte selbst vor Gericht als Ankläger auftreten muss und für die Verurteilung sorgen muss, andernfalls er kostenersatzpflichtig wird. Hier hält sich der Staat ( im Sinne von Kriminialpolizei und StA) vollkommen aus der Strafverfolgung raus. Genauso wie bei allen Vermögensdelikten ohne Gewaltanwendung die im Familienkreis passieren. Und eben auch bei der Beleidigung.
Wie handhabt ihr solche Fälle ?
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Waren es laut Medien nicht sogar gleich mehrere "Klapse"?
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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