Hanna von und zu Bach reloaded
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So nun beruhigt Euch mal wieder, Ihr müsst auch richtig lesen:
Zitat" Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform"
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(16.06 2015, 18:18)Hanna von und zu Bach reloaded schrieb: So nun beruhigt Euch mal wieder, Ihr müsst auch richtig lesen:
Zitat" Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform"
Alles klar, wir dürfen uns jetzt doch beleidigen!
#Rekordmeister
Hanna von und zu Bach reloaded
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(16.06 2015, 18:22)Munich schrieb: (16.06 2015, 18:18)Hanna von und zu Bach reloaded schrieb: So nun beruhigt Euch mal wieder, Ihr müsst auch richtig lesen:
Zitat" Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform"
Alles klar, wir dürfen uns jetzt doch beleidigen! 
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