(06.04 2018, 14:08)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:35)Jano schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:33)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:29)Jano schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:26)Boeschner schrieb: [ -> ]Aber nur weil du dich umdrehst, heißt dass ja nicht, dass du was siehst. Vlt wirst du geblendet, oder du machst die Augen zu. Im Fußball gibts so viele "Dreckskerle", z.B. ein Diego Simeone, da könnt ich mir fast vorstellen, dass man das misbrauchen kann.
Er hat sich doch dann schon zum Schiri gedreht und weiß dass er ne Karte bekommt. Du sagst dir grad was aus den Haaren.
Warum rennt ein Schiri bei Spielverzögerung extra auf den Torwart zu? Ganz klar, damit dieser weiß, dass die Gelbe für ihn ist.
Kein Torwart der Welt würde hinterher behaupten, er wusste nicht, dass er verwarnt ist.
Der Entscheid sagt doch Eindeutig, dass Petersen nicht gesperrt ist, weil er die Karte nicht gesehen hat. Es ist einfach schwach formuliert.
Was ist daran schwach formuliert. Er hat sie doch auch einfach nicht gesehen.
Weil es Raum für Missbrauch lässt. Man hätte das sehen durch warnehmen ersetzen müssen.
Nein, es lässt null Raum für Missbrauch. Der Spieler MUSS die Karte mit seinen Augen sehen bzw. sehen können. Sorry und deine Argumentation mit den geschlossenen Augen, würde vor kaum einem Gericht standhalten
Also erst hängst du dich an der Entscheidung auf und sagst dass diese Regel Schwachsinn sei und nun bist du schon beim genauen Wortlaut des Urteils angekommen.
Also ist die Regel wohl doch kein Schwachsinn.
(06.04 2018, 14:12)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:41)Cookie Monster schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:26)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:16)Jano schrieb: [ -> ]Selbst in den Amateurklassen ruft der Schiri so lange deine Nummer, bis du dich zu ihm umdrehst . Umdrehen und wegspazieren bringt da nichts.
Aber nur weil du dich umdrehst, heißt dass ja nicht, dass du was siehst. Vlt wirst du geblendet, oder du machst die Augen zu. Im Fußball gibts so viele "Dreckskerle", z.B. ein Diego Simeone, da könnt ich mir fast vorstellen, dass man das misbrauchen kann.
Nur hat die Frage der Beweisführung nichts mit der Geltung des Regelwerks zu tun. Du kannst natürlich auch lügen, aber ob du damit auch durchkommst ist eine andere Frage.
Recht haben ist die eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere !
Wenn du die Augen schließt hast du ja nichts gesehen. Beweisen kannst du das mit den Videoaufzeichnungen. Das ist einfach nicht gut formuliert worden, und lässt ,wie so oft, unnötig Raum für Unklarheiten.
Beweisen kann ich das auch mit Aussagen von Zeugen (Schiri, Spieler usw.)
(06.04 2018, 14:14)Wembley Nacht schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 14:08)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:35)Jano schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:33)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:29)Jano schrieb: [ -> ]Er hat sich doch dann schon zum Schiri gedreht und weiß dass er ne Karte bekommt. Du sagst dir grad was aus den Haaren.
Warum rennt ein Schiri bei Spielverzögerung extra auf den Torwart zu? Ganz klar, damit dieser weiß, dass die Gelbe für ihn ist.
Kein Torwart der Welt würde hinterher behaupten, er wusste nicht, dass er verwarnt ist.
Der Entscheid sagt doch Eindeutig, dass Petersen nicht gesperrt ist, weil er die Karte nicht gesehen hat. Es ist einfach schwach formuliert.
Was ist daran schwach formuliert. Er hat sie doch auch einfach nicht gesehen.
Weil es Raum für Missbrauch lässt. Man hätte das sehen durch warnehmen ersetzen müssen.
Nein, es lässt null Raum für Missbrauch. Der Spieler MUSS die Karte mit seinen Augen sehen bzw. sehen können. Sorry und deine Argumentation mit den geschlossenen Augen, würde vor kaum einem Gericht standhalten
So lauet aber die Regel! Das ist das Problem.
Ich hab beim Schießen die Augen zugemacht. Weiß nicht, ob ich ihn ermordet habe. [emoji23][emoji23][emoji23]
(06.04 2018, 14:15)Jano schrieb: [ -> ]Also erst hängst du dich an der Entscheidung auf und sagst dass diese Regel Schwachsinn sei und nun bist du schon beim genauen Wortlaut des Urteils angekommen.
Also ist die Regel wohl doch kein Schwachsinn.
Die Regel, der Spieler muss die Karte sehen ist für mich schwachsinnig, weil sie schlecht formuliert ist. Irgendwer hat hier nicht sauber gearbeitet.
(06.04 2018, 14:20)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 14:15)Jano schrieb: [ -> ]Also erst hängst du dich an der Entscheidung auf und sagst dass diese Regel Schwachsinn sei und nun bist du schon beim genauen Wortlaut des Urteils angekommen.
Also ist die Regel wohl doch kein Schwachsinn.
Die Regel, der Spieler muss die Karte sehen ist für mich schwachsinnig, weil sie schlecht formuliert ist. Irgendwer hat hier nicht sauber gearbeitet.
Steht da wirklich "sehen" und nicht vielleicht "wahrnehmen" ?
Solange der Wortlaut nicht 1:1 aus dem Regelwerk hier steht ist die Diskussion mühsam. Diese Begriffliche Unterscheidung ist aber essentiell...
(06.04 2018, 14:18)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 14:14)Wembley Nacht schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 14:08)Boeschner schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:35)Jano schrieb: [ -> ] (06.04 2018, 13:33)Boeschner schrieb: [ -> ]Der Entscheid sagt doch Eindeutig, dass Petersen nicht gesperrt ist, weil er die Karte nicht gesehen hat. Es ist einfach schwach formuliert.
Was ist daran schwach formuliert. Er hat sie doch auch einfach nicht gesehen.
Weil es Raum für Missbrauch lässt. Man hätte das sehen durch warnehmen ersetzen müssen.
Nein, es lässt null Raum für Missbrauch. Der Spieler MUSS die Karte mit seinen Augen sehen bzw. sehen können. Sorry und deine Argumentation mit den geschlossenen Augen, würde vor kaum einem Gericht standhalten
So lauet aber die Regel! Das ist das Problem.
Wo ist da ein Problem? Nur du siehst da eins.
Also wenn ein Vidal oder so die Augen schließt und versuchen wird, dass anschließend vor Gericht durchzuboxen.
Das ist hanebüchen.
Wahrscheinlich wird es in unserem Leben nicht mal mehr einen zweiten Petersen-Fall geben, weil die Schiris nun noch genauer drauf achten.
Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt die Entscheidung: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt."
Späth weiter: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."
Das ist die Aussage vom Vorsittzendes des DFB-Bundesgerichts.
Leider steht aber nirgendswo auf welcher Rechtsgrundlage dieses Urteil gefällt wurde.
(06.04 2018, 14:26)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, erklärt die Entscheidung: "Die erste Gelbe Karte gegen Nils Petersen in der 64. Minute wurde nicht ordnungsgemäß erteilt. Daher hat sie mangels Kundgabe auch keine Wirkung erlangt."
Späth weiter: "Die Gelbe Karte wurde in seinem Rücken gezeigt. Es ist nach Ansicht des Bundesgerichts unstrittig, dass der Schiedsrichter den Spieler ordnungsgemäß verwarnen wollte, Nils Petersen dies aber nicht wahrgenommen hat. Damit wurde die Gelbe Karte nicht rechtswirksam. Eine solche 'stille Verwarnung' kann keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein."
Das ist die Aussage vom Vorsittzendes des DFB-Bundesgerichts.
Leider steht aber nirgendswo auf welcher Rechtsgrundlage dieses Urteil gefällt wurde.
Ist halt nur der Artikel. Wir bräuchten die Entscheidung, aber keine Ahnung ob die öffentlich gemacht werden oder nicht.