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Normale Version: Hoeneß akzeptiert Haftstrafe und legt Ämter nieder
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(05.11 2013, 09:46)Fritzitelli schrieb: [ -> ]Er wird einsitzen.
Warum sollte ausgerechnet er nicht ins Gefängnis müssen.
Ab 1.000.000 Euro Steuerhinterz. gibts Knast ohne Bew.
Da es sich bei UH um eine viel höhere Summe handelt, sehe ich
ihn schon hinter Gittern.
Der Aufschrei in der Bevölkerung wäre enorm, sollte er nur mit einer
Geld und Bewährungsstrafe davon kommen.
Immer mit der Ruhe.
Die Selbstanzeige stammt vom Januar 2013, damit sind strafrechtlich nur die Beträge interessant, die nach dem Januar 2008 angefallen sind. Alles vorherige ist verjährt.
Steuerrechtlich muß er natürlich alle hinterzogenen Steuern nachzahlen, nebst saftiger Säumnis- und Verspätungszuschläge. Das erklärt auch die hohen Summen, die da durch die Presse geistern. Diese sind für das Strafverfahren aber zunächst nicht von Belang.
Nachdem sich die Münchner StA nun nicht durch besondere Neutralität ausgezeichnet hat, sondern durch fortwährende Durchstecherei an die Presse eine Vorverurteilung erreichen wollte, ist es gut, dass die Sache endlich vor Gericht verhandelt wird. Das Verfahren wird mit Sicherheit nicht in einer Instanz abgehandelt sein. Bis da mal ein Urteil kommt, haben wir die CL noch ein etliche Male gewonnen.
Das ist ja echt ne knifflige Sache mit Hoeneß.

Ich denke das es richtig ist, dass Hoeneß FCB Präsident bleibt.

Was denkt ihr dazu??

Euer Fanorakel
(05.11 2013, 13:05)manitoba schrieb: [ -> ]Immer mit der Ruhe.
Die Selbstanzeige stammt vom Januar 2013, damit sind strafrechtlich nur die Beträge interessant, die nach dem Januar 2008 angefallen sind. Alles vorherige ist verjährt.
Steuerrechtlich muß er natürlich alle hinterzogenen Steuern nachzahlen, nebst saftiger Säumnis- und Verspätungszuschläge. Das erklärt auch die hohen Summen, die da durch die Presse geistern. Diese sind für das Strafverfahren aber zunächst nicht von Belang.
Nachdem sich die Münchner StA nun nicht durch besondere Neutralität ausgezeichnet hat, sondern durch fortwährende Durchstecherei an die Presse eine Vorverurteilung erreichen wollte, ist es gut, dass die Sache endlich vor Gericht verhandelt wird. Das Verfahren wird mit Sicherheit nicht in einer Instanz abgehandelt sein. Bis da mal ein Urteil kommt, haben wir die CL noch ein etliche Male gewonnen.

das ist falsch.
die strafrechtliche verjährung beginnt seit der neuregelung 2008 in "besonders schweren fällen der steuerhinterziehung" erst nach frühestens 10 jahren. "besonders schwere fälle" beginnen lt. richterspruch bei einer hinterziehung von ca. 100.000 €/ jahr. UH dürfte da deutlich darüber liegen und damit eindeutig in diese kategorie fallen.

im prozess wird es beinahe ausschließlich um die wirksamkeit seiner selbstanzeige gehen. war sie zu spät, oder sachlich falsch - wie der staatsanwalt behauptet - wird er verurteilt werden.

beim strafmaß sieht der BGH ab einer million im regelfall eine gefängnisstrafe vor. allerdings wurde dies in vielen weniger prominenten fällen von landgerichten nicht so streng gehandhabt und die verurteilten kamen mit strafbefehlen oder bewährungsstrafen davon.
davon kann man auch im fall UH ausgehen. kritisch wird die lage für ihn erst dann, wenn die staatsanwaltschaft gegen ein solches urteil berufung an den BGH einlegt. weil dann entscheiden die selben richter über ihn, die die 1-millionen-grenze selber als verbindlich vorgeschrieben haben.

aber davon völlig abgesehen, ist es mir völlig schleierhaft, dass der mann offensichtlich nach wie vor keinerlei unrechtsbewusstsein hat. es gehörte sich aus moralischer sicht, zumindest vom aufsichtsratsposten unmittelbar zurückzutreten.
präsident des FCB mag er meinetwegen bleiben, wenn den mitgliedern egal ist, dass sie einen verurteilten straftäter an der spitze haben.
ich bin aufgrund dieser affäre und des verhaltens von UH ausgetreten.
(05.11 2013, 15:56)donyman schrieb: [ -> ]aber davon völlig abgesehen, ist es mir völlig schleierhaft, dass der mann offensichtlich nach wie vor keinerlei unrechtsbewusstsein hat. es gehörte sich aus moralischer sicht, zumindest vom aufsichtsratsposten unmittelbar zurückzutreten.
präsident des FCB mag er meinetwegen bleiben, wenn den mitgliedern egal ist, dass sie einen verurteilten straftäter an der spitze haben.
ich bin aufgrund dieser affäre und des verhaltens von UH ausgetreten.


Ich bleibe Mitglied beim FC Bayern, auch wenn UH weiterhin Präsident bleiben sollte. Aber das ist jedem selbst überlassen. Ich jedenfalls schlafe deshalb nicht schlechter.

Aber es kann ja sein, das er alle Ämter niederlegt, sollte er verurteilt werden und ins Gefängnis müssen. Alles andere wäre auch undenkbar.
(05.11 2013, 15:56)donyman schrieb: [ -> ]das ist falsch.
die strafrechtliche verjährung beginnt seit der neuregelung 2008 in "besonders schweren fällen der steuerhinterziehung" erst nach frühestens 10 jahren. "besonders schwere fälle" beginnen lt. richterspruch bei einer hinterziehung von ca. 100.000 €/ jahr. UH dürfte da deutlich darüber liegen und damit eindeutig in diese kategorie fallen.
Nein, das ist nicht falsch.
Einkommenssteuern sind jährlich zu deklarieren. Es handelt sich also um mehrere Einzeltaten, die mit den falsch abgebenen Erklärungen jeweils abgeschlossen sind. Straftaten dürfen nur unter dem Recht behandelt werden, unter dessen Geltung sie begangen wurden.
Die Neuregelung stammt vom Dezember 2008, sie kann für die Hinterziehung des Jahres 2007 beispielsweise nicht zur Anwendung kommen.
(05.11 2013, 16:56)manitoba schrieb: [ -> ]Nein, das ist nicht falsch.
Einkommenssteuern sind jährlich zu deklarieren. Es handelt sich also um mehrere Einzeltaten, die mit den falsch abgebenen Erklärungen jeweils abgeschlossen sind. Straftaten dürfen nur unter dem Recht behandelt werden, unter dessen Geltung sie begangen wurden.
Die Neuregelung stammt vom Dezember 2008, sie kann für die Hinterziehung des Jahres 2007 beispielsweise nicht zur Anwendung kommen.

wieder falsch. die verjährungsfristen können sehr wohl nachträglich geändert werden. so wurde etwa die verjährung für mord, die früher bei 30 jahren lag, 1979 vollständig aufgehoben, weil sonst die morde der nazis verjährt wären und nicht mehr hätten verfolgt werden dürfen.
stimmte deine version, wären die nazi-morde trotzdem verjährt, weil zu dem zeitpunkt als sie begangen wurde eine 30-jährige verjährung für mord geltendes recht war.
das gleiche gilt analog selbstverständlich auch im steuerstrafrecht.
die frage ist also lediglich, welche straftaten waren bei der einführung der neuregelung bereits verjährt. und das wären also delikte bis einschließlich 2002. alles, was danach pasiert ist, ist definitiv nicht verjährt - weder steuer- noch strafrechtlich.

dreas

Oh man.egal ob richtig oder falsch,für das was er sich geleistet hat muss er gerade stehen und das mit allen konsequenzen die auf ihn zukommen.da muss er durch.es wäre schon heftig wenn er mit nen promibonus durchkommt.jeder andere wird wegen weniger vor den kadi gezogen und muss büßen,habe da kein verständnis dafür,denn er wusste was er macht.errinert mich an dagobert.er sollte sich auch mal selbst gedanken machen und nicht auf die tränendrüsen drücken,auch sein öffentlichen ämter mal überdenken.Dodgy
Ich bin seit 30 Jahren Fan des FCB und ebenfalls Mitglied. Der Fall Heoneß zwingt mich nun aktiv zu werden, weil ich nicht mehr länger dulden will, wie der Mann von den Medien demontiert wird. Damit wir uns nicht falsch verstehen: ja, er hat es richtig verbockt, dies gibt aber anderen nicht das Recht solch eine öffentliche Hetze zu veranstalten.

Heute morgen habe ich einen Text zu Hoeneß und dem aktuellen Fall verfasst. Hier: Link gelöscht, wir sind hier keine Verteidigungsplattform für anstehende Prozesse.

Ich würde mich über Euer Feedback sehr freuen.

Zudem überlege ich, wie weit man die Öffentlichkeit mobilisieren könnte, damit der Mann auch in der Gesellschaft fern des Clubs Unterstützung erhält.

Mein wichtigstes Anliegen ist jedoch: ich wünsche mir weiterhin einen Uli Hoeneß an der Spitze des FCB. Heute morgen wurde ich in der SZ zerissen, weil ich Partei ergriff.

Wie dem auch sei. Aus dem Allianz Aufsichtsrat ist Hoeneß heute scheinbar zurückgetreten und ich fürchte, dass die Öffentlichkeit keine Ruhe gibt, bis das Leben und Werk des Mannes komplett zerstört ist.

Das kann nicht sein. Das kann ich nicht zulassen und ich möchte mich nun aktiv dagegen wehren.

Danke fürs zuhören.
/A.
(05.11 2013, 18:17)donyman schrieb: [ -> ]wieder falsch. die verjährungsfristen können sehr wohl nachträglich geändert werden. so wurde etwa die verjährung für mord, die früher bei 30 jahren lag, 1979 vollständig aufgehoben, weil sonst die morde der nazis verjährt wären und nicht mehr hätten verfolgt werden dürfen.
stimmte deine version, wären die nazi-morde trotzdem verjährt, weil zu dem zeitpunkt als sie begangen wurde eine 30-jährige verjährung für mord geltendes recht war.
das gleiche gilt analog selbstverständlich auch im steuerstrafrecht.
die frage ist also lediglich, welche straftaten waren bei der einführung der neuregelung bereits verjährt. und das wären also delikte bis einschließlich 2002. alles, was danach pasiert ist, ist definitiv nicht verjährt - weder steuer- noch strafrechtlich.

Na, du mußt schon etwas tiefer in die Materie einsteigen und nicht nur nachplappern, was du bei den Hilfsschülern auf spox gelesen hast.
Grundsätzlich dürfen Verjährungsfristen natürlich verlängert werden. In der Verbindung mit einer Neufassung von Regelbeispielen zur Abgrenzung der Tatbewertung wird es kompliziert. Hier könnte es zu einer Kollision mit Art. 103(2) GG kommen. Und ob die Rechtsauffassung des BGH einer Überprüfung durch das BVerfG standhält, ist im Moment noch völlig offen.

Selbst wenn man der Rechtsauffassung des BGH folgt, dürfte es der StA schwer fallen, den "besonders schweren" Fall nach § 370(3) AO nachzuweisen. Dazu zitiere ich für dich gern aus dem entsprechenden Urteil BGH 1 StR 416/08:

....

"8. Ein die Indizwirkung des Hinterziehungsbetrages beseitigender Milderungsgrund ist etwa gegeben, wenn sich der Täter im Tatzeitraum im Wesentlichen steuerehrlich verhalten hat und die Tat nur einen verhältnismäßig geringen Teil seiner steuerlich relevanten Betätigungen betrifft. Bedeutsam ist daher das Verhältnis der verkürzten zu den gezahlten Steuern.

9. In die vorzunehmende Gesamtwürdigung ist auch die Lebensleistung und das Verhalten des Täters nach Aufdeckung der Tat einzubeziehen, etwa ein (frühzeitiges) Geständnis, verbunden mit der Nachzahlung verkürzter Steuern oder jedenfalls dem ernsthaften Bemühen hierzu. Der "Schadenswiedergutmachung" durch Nachzahlung verkürzter Steuern kommt schon im Hinblick auf die Wertung des Gesetzgebers im Falle einer Selbstanzeige (§ 371 AO) besondere strafmildernde Bedeutung zu."

.....

Da wir also nicht über den "besonders schweren" Fall reden, greifen die Verjährungsvorschriften nach §78 StGB, mithin also 5 Jahre.
q.e.d.

Im übrigen ist es mehr als befremdend, wenn ein angeblicher Anhänger des Vereins den Präsidenten in den Knast quatschen will. Umso mehr, als dass er höchstens über Halbwissen verfügt.