20.04 2015, 22:23
Mal echt, MW wäre ja schön blöd, wenn er Spieler abweisen würde; dass Spieler ihm weiterhin vertrauen, ist doch nach seinem Abgang eine enorme Genugtuung.
(20.04 2015, 22:12)jaichdenke schrieb: [ -> ]Brasil, ich glaube jeder hier ist sich einig, dass man dich nicht ernst nehmen kann, also bitte erzähle mir nichts von Fußball. Geh spielen oder so, mir egal. Quatsch mich jedenfalls nicht voll.
@dremmler: es ist auch mit Angabe deiner Paragraphen Schwachsinn.
Es gibt einen Grundsatz der besagt, dass, wenn du deinen Patienten einer konservativen oder chirurgischen Behandlung unterzogen hast, nicht das Behandlungsverhältnis kündigen kannst.
Damit gehen Risiken einher wie zB das parallele Behandeln eines AZ's und damit folgenden Risiken, was andere Probleme mit sich ziehen würde. Des Weiteren ist es dem Arzt nicht gestattet, seine Behandlung abzubrechen oder aber vorzeitig als beendet zu erklären, sofern es keine triftigen Gründe gibt. Was du anführst sind Halbwahrheiten und Google-Wissen, leider gibt es aber - gerade im Ärzte-Milieu - ungefähr siebenhundertvierundsiebzigtausend Grauzonen, und trotzdem hat der Arzt keine Schnitte, wenn so ein Fall vor Gericht geht. Der rechtliche Pfad ist hier ein ganz dünnes Eis und du wirst in 90% aller Fälle verlieren.
Frag mal deinen Hausarzt, wer von uns beiden recht hat. Du wirst überrascht sein, wie viel Scheisse niedergeschrieben ist - gerade im BGB - und wie wehrlos ein Arzt ist, auch bei Privatpatienten.
(20.04 2015, 22:40)Dremmler schrieb: [ -> ](20.04 2015, 22:12)jaichdenke schrieb: [ -> ]Brasil, ich glaube jeder hier ist sich einig, dass man dich nicht ernst nehmen kann, also bitte erzähle mir nichts von Fußball. Geh spielen oder so, mir egal. Quatsch mich jedenfalls nicht voll.
@dremmler: es ist auch mit Angabe deiner Paragraphen Schwachsinn.
Es gibt einen Grundsatz der besagt, dass, wenn du deinen Patienten einer konservativen oder chirurgischen Behandlung unterzogen hast, nicht das Behandlungsverhältnis kündigen kannst.
Damit gehen Risiken einher wie zB das parallele Behandeln eines AZ's und damit folgenden Risiken, was andere Probleme mit sich ziehen würde. Des Weiteren ist es dem Arzt nicht gestattet, seine Behandlung abzubrechen oder aber vorzeitig als beendet zu erklären, sofern es keine triftigen Gründe gibt. Was du anführst sind Halbwahrheiten und Google-Wissen, leider gibt es aber - gerade im Ärzte-Milieu - ungefähr siebenhundertvierundsiebzigtausend Grauzonen, und trotzdem hat der Arzt keine Schnitte, wenn so ein Fall vor Gericht geht. Der rechtliche Pfad ist hier ein ganz dünnes Eis und du wirst in 90% aller Fälle verlieren.
Frag mal deinen Hausarzt, wer von uns beiden recht hat. Du wirst überrascht sein, wie viel Scheisse niedergeschrieben ist - gerade im BGB - und wie wehrlos ein Arzt ist, auch bei Privatpatienten.
Herr, lass Hirn regnen!
Du hältst also die eindeutige Rechtslage, die sich bereits aus dem Gesetzeswortlaut ergibt, für "niedergeschrieben Scheisse". Das ist interessant und zeigt deutlich auf, dass Du nicht nur dummdreist bist, sondern auch sonst nicht ganz auf der Höhe. Und wenn Du ernstlich meinst, zu rechtlichen Fragen meinen "Hausarzt" konsultieren zu müssen, dann kauf deine Blumen weiterhin beim Schlachter und lass dein Auto vom Gärtner reparieren.
Ich verabschiede mich aus der Diskussion und überlassene Nichtswissern wie dir jetzt gerne das Feld. Als Jurist beschäftige ich mich tagtäglich mit Problemen der ärztlichen Heilbehandlung. Und nun muss ich mir von einem Spinner, der kodifiziertes Recht für "niedergeschriebene Scheisse" hält, Halbwissen und "Google-Wissen" unterstellen lassen. Das erreicht wahrlich komödienhafte Züge...
(21.04 2015, 06:11)davidpollar schrieb: [ -> ]JaIchdenke du bleibst ruhig und gelassen Und gut gelaunt? Wie kommtS? Im Lotto gewonnen ?![]()
(20.04 2015, 17:03)Hanna von und zu Bach reloaded schrieb: [ -> ](20.04 2015, 16:05)gkgyver schrieb: [ -> ]Irgendwie ist es witzig. Mull tritt zurück, und schon geht die erste potentielle Verletzung wieder glimpflich aus und Bernat kann spielen.
Was für ein Schmarrn