(21.04 2017, 01:18)Dremmler schrieb: [ -> ] (21.04 2017, 00:41)rotkaeppchen schrieb: [ -> ] (21.04 2017, 00:24)Dremmler schrieb: [ -> ] (20.04 2017, 23:52)rotkaeppchen schrieb: [ -> ]Kannst du vielleicht noch den Fall hervorheben, der deiner Meinung nach zutrifft?
(Weil der Versuch Lewas alleine ja nicht strafbar ist)
Leider war in meinem Ursprungsbeitrag die Formatierung des Regelauszugs derart zerschossen, dass der Regelinhalt vielleicht nicht gut verständlich war. Ich habe den Beitrag überarbeitet und versucht, die Gliederung anschaulicher zu machen (jetzt sind aber ein paar Formatierungszeichen in den Text geraten...).
Jetzt aber zu Lewandowski, der sich eindeutig in einer Abseitstsellung befindet:
Das "Abseitsvergehen" begeht Lewandowski jedenfalls dadurch, dass er versucht, an das Zuspiel von Müller zu gelangen, was ihm auch geglückt wäre, wenn nicht der Spanier von hinten kommend in letzter Sekunde dazwischen gegangen wäre (und dabei den Ball ins eigene Tor befördert hat). Damit hat Lewandowski "eindeutig versucht, den Ball in seiner Nähe zu spielen" und mit "dieser Aktion einen Gegner beinflusst" (nämlich zumindestens den von hinten heranrauschenden Gegner, der ja ansonsten keine Veranlassung gehabt hätte, dazwischenzugehen), somit ist Ziffer 11.2 in Form des Gliederungsunterpunktes
"• eindeutig versucht, den Ball in seiner Nähe zu spielen, wenn diese Aktion einen Gegner beeinflusst,"
verwirklicht.
Ich gebe zu, das kann man so sehen. Man könnte allerdings argumentieren, dass der Realspieler den möglichen Passweg schon vor Müllers Weiterleitung zulief, also das Loch unabhängig von Lewas konkreter Aktion zum Ball stopfen wollte, was ihm ja erfolgreich gelang, als der Ball (aus kürzester Distanz ) kam, war er zur Stelle. Die Sache ist hier zumindest nicht ganz so klar wie bei den beiden folgenden Toren durch CR7. Es ist eben eine Ausnahmesituation, die ein subjektives Urteil erfordert und bleibt daher zweideutig.
Das ist - höflich formuliert - abwegig.
Schau Dir mal die Zeitlupe an: Lewandowski verlangsamt deutlich seinen Lauf, dreht sich in Richtung des von Müller kommenden Balls und geht mit dem rechten Bein zum Ball. Meinst Du im Ernst, das hat keinen der Gegner beeinflusst (also weder den von hinten heranrennenden Nacho noch Sergio Ramos)? Der Nacho wäre also genau so in den Ball gegangen, wenn Lewandowski ohne nach dem Ball zu sehen oder irgendeine Reaktion auf den kommenden Ball zu zeigen einfach ohne Tempoänderung geradeaus weiter gelaufen und die Situation dadurch gänzlich harmlos gewesen wäre?
Zudem hat Lewandowski, indem er nach dem Ballkontakt von Nacho weiter in Richtung des Balls gegangen ist, auch Sergio Ramos beeinflusst. Oder willst Du behaupten, es wäre so chaotisch zwischen Nacho und Ramos zugegangen, wenn Lewandowski sich weit weg vom Ball befunden hätte?
Keine Frage, man kann Abseits geben. Vielleicht muss man es, aber eben nur vielleicht, weil das Geschehen zweideutig bleibt. Es handelt sich um eine Ausnahmesituation.
Ich will das eigentlich nicht nochmal durchkauen, weil ich mich langsam wiederhole, aber nur um der Systematisierung willen nenne ich noch mal die relevanten Punkte.
Zunächst die
Voraussetzung: Lewandoski bewegt sich abseitsstehend zum ihm zugespielten Ball. Die Frage ist, ob er das Geschehen (im Moment des Zuspiels) beeinflußt.
1. Nacho stürmt (bereits vorher) heran, um den Passweg zu Lewa zuzumachen. (ob Lewa hier im Abseits steht ist unerheblich)
2. Nacho verändert die Laufrichtung beim Zuspiel von Müller nicht und schiebt den Ball weiter zu Ramos
3. Ramos (und eben nicht Nacho) schießt das Eigentor.
Der Punkt ist, dass, wenn ich es richtig verstehe, ein im Abseits stehender Spieler (Lewa) durchaus straflos Chaos erzeugen darf, entscheidend ist, was in dem Moment des Abspiels passiert. Ist er weiterhin Ursache der Offensivaktion? Solange seine Ursächlichkeit sich nur auf den Moment
vor dem Zuspiel erschöpft und die Kausalkette ihren Gang geht ( die Punkte 1-3), wäre es kein strafbares Abseits.
Ob nun Lewa während bzw. nach dem Zuspiel im Sinne der
creatio continua das Geschehen weiterhin beeinflußt oder sein Beitrag wie der eines
Uhrmachers abgeschlossen ist, das ist Regel-mäßig die Frage, die der Schiedsrichter in diesem Sonderfall zu entscheiden hat. Und das ist, im Gegensatz zu 99,9% aller Abseitsstellungen, nicht eindeutig zu beantworten (was sich schon an der Hilflosigkeit der Regel-Formulierung zeigt) und unterliegt letzlich subjektiven Urteilen. Dass man aber auf strafbares Abseits vertretbar entscheiden kann, steht für mich außer Frage.