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Normale Version: Franck Ribéry
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(13.11 2018, 15:16)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:15)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:11)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:09)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:08)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]https://www.mopo.de/sport/fussball/sende...--31585464


Hm Ribery begeht Körperverletzung. Er hat Vereinsschädigend gehandelt....mal schauen wann er befördert wird

Körperverletzung ist vielleicht etwas übertrieben...

Sieht das deutsche Gesetz zum Glück anders.

Es geht um ne Ohrfeige. Und ich nehme mal an, dass das eher ein Klaps war. Guillou wird schon nicht mit Abdruck im Gesicht herumlaufen. Klar war das ziemlich daneben, aber Ribery hat sich jetzt auch nicht geprügelt.

Körperverletzung bleibt Körperverletzung egal wie du dir und Bayern sich das schön reden will. Ich rate dir den § 223 StGB durchzulesen...

Nur wenn die Ohrfeige stark genug ist, um körperliche Schäden zu verursachen, handelt es sich um Körperverletzung. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich lediglich um eine Beleidigung.

https://www.bussgeldkatalog.com/ohrfeige...erletzung/
Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Hier sogar noch mal der Paragraph:
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(13.11 2018, 15:24)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Nein, es hängt von der Wucht des Schlags ab. Ein Klaps ist keine Körperverletzung.
(13.11 2018, 15:28)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:24)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Nein, es hängt von der Wucht des Schlags ab. Ein Klaps ist keine Körperverletzung.

Lies dir das verdammte Gesetz durch meine Herren. Soviel Unwissenheit tut weh. Auch ein Klaps kann eine KV darstellen.
(13.11 2018, 15:24)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Hier sogar noch mal der Paragraph:
§ 223
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Falls er verurteilt würde, könnte man demnächst aus den ganzen Straftätern ja ne Knastgang gründen...
"Bavarian Brotherhood."
(13.11 2018, 15:29)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:28)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:24)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Nein, es hängt von der Wucht des Schlags ab. Ein Klaps ist keine Körperverletzung.

Lies dir das verdammte Gesetz durch meine Herren. Soviel Unwissenheit tut weh. Auch ein Klaps kann eine KV darstellen.

Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Als eine Gesundheitsschädigung definiert sich das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes. Ein solcher weicht vom Normalzustand ab und erfordert im Regelfall eine ärztliche Behandlung.

Das trifft bei einer Ohrfeige nicht immer zu, ganz einfach.
(13.11 2018, 15:32)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:29)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:28)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:24)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Nein, es hängt von der Wucht des Schlags ab. Ein Klaps ist keine Körperverletzung.

Lies dir das verdammte Gesetz durch meine Herren. Soviel Unwissenheit tut weh. Auch ein Klaps kann eine KV darstellen.

Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Als eine Gesundheitsschädigung definiert sich das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes. Ein solcher weicht vom Normalzustand ab und erfordert im Regelfall eine ärztliche Behandlung.

Das trifft bei einer Ohrfeige nicht immer zu, ganz einfach.
Fällt es dir so schwer ein verdammtes Gesetz zu verstehen? Eine Ohrfeige wirst du mit einem guten Anwalt in den meisten Fällen als eine KV vors Gericht bringen und nicht als Beleidigung. In wenigen Fällen wird es "nur" als Beleidigung aufgefasst, aber das ist eher die Ausnahem als die Regel.
http://www.kicker.de/news/fussball/bunde...h-ein.html

1. Hört sich das nicht nach einem Klaps an.
2. Schaltet sich jetzt Uli ein (wäre ja auch ein Unding, mal einen Tag NICHT medial in Erscheinung zu treten!).
(13.11 2018, 15:33)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:32)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:29)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:28)Boeschner schrieb: [ -> ]
(13.11 2018, 15:24)Wembley Nacht schrieb: [ -> ]Nein eben nicht. Ich habe da jetzt auch keine Lust zu diskutieren. Lies dich mal richtig ins Thema durch und gut, aber hör auf hier Halbwahrheiten zu posten. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Ohrfeige um eine Straftat und keine Beleidigung. Jeder halbwegs gescheite Anwalt wird aus der Ohrfeige eine Körperverletzung machen. Das ist das einfachste der Welt. ribery hat eine Körperverletzung begangen. Ende.

Aber das ist es mir jetzt auch nicht wert...

Nein, es hängt von der Wucht des Schlags ab. Ein Klaps ist keine Körperverletzung.

Lies dir das verdammte Gesetz durch meine Herren. Soviel Unwissenheit tut weh. Auch ein Klaps kann eine KV darstellen.

Unter einer körperlichen Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung zu verstehen, durch die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Als eine Gesundheitsschädigung definiert sich das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen Zustandes. Ein solcher weicht vom Normalzustand ab und erfordert im Regelfall eine ärztliche Behandlung.

Das trifft bei einer Ohrfeige nicht immer zu, ganz einfach.
Fällt es dir so schwer ein verdammtes Gesetz zu verstehen? Eine Ohrfeige wirst du mit einem guten Anwalt in den meisten Fällen als eine KV vors Gericht bringen und nicht als Beleidigung. In wenigen Fällen wird es "nur" als Beleidigung aufgefasst, aber das ist eher die Ausnahem als die Regel.

Natürlich verstehe ich das Gesetz. Übrigens werden solche Verfahren meist einfach eingestellt. Logisch, dass die nicht-eingestellten Verfahren dann öfter als KV durchgehen.
https://www.sat1gold.de/tv/lenssen-live/kontakt

Ingo Lenßen beantwortet eure Fragen