Als Rechtsanwalt sage ich mal lieber nichts dazu, Ihr Experten.
Boeschner.... puh
(13.11 2018, 15:44)Bananenflanke schrieb: [ -> ]https://www.sat1gold.de/tv/lenssen-live/kontakt
Ingo Lenßen beantwortet eure Fragen
Dafür brauche ich keinen Ingo Lenßen. Dafür muss ich schlicht lesen und verstehen könnnen. Mehr ist das nicht, aber scheitert ja anscheinend bei manch anderem.
Und ich bin kein Experte. Absolut nicht, aber die Rechtslage ist im Gesetzbuch relativ eindeutig erklärt worden. Ohrfeigen sind zu meist eine Körperverletzung. Ausnahmen oder andere Auslegung der Gerichte können natürlich auftreten (wobei wohl eher seltener), aber grundsätzlich hat Ribery wohl eine Körperverletzung begangen.
(13.11 2018, 15:45)Porsche schrieb: [ -> ]Als Rechtsanwalt sage ich mal lieber nichts dazu, Ihr Experten.
Boeschner.... puh
Achso? Werden diese Verfahren nicht meist eingestellt?
Naja, Uli wird schon ein paar gute Anwälte kennen. Allerdings nur in Sachen Steuerrecht

(13.11 2018, 15:46)Wembley Nacht schrieb: [ -> ] (13.11 2018, 15:44)Bananenflanke schrieb: [ -> ]https://www.sat1gold.de/tv/lenssen-live/kontakt
Ingo Lenßen beantwortet eure Fragen
Dafür brauche ich keinen Ingo Lenßen. Dafür muss ich schlicht lesen und verstehen könnnen. Mehr ist das nicht, aber scheitert ja anscheinend bei manch anderem.
Und ich bin kein Experte. Absolut nicht, aber die Rechtslage ist im Gesetzbuch relativ eindeutig erklärt worden. Ohrfeigen sind zu meist eine Körperverletzung. Ausnahmen oder andere Auslegung der Gerichte können natürlich auftreten (wobei wohl eher seltener), aber grundsätzlich hat Ribery wohl eine Körperverletzung begangen.
Der Grund, warum Ohrfeigen meist als Körperverletzung geahndet werden, ist, dass die Verfahren von Fällen, in denen das nicht so eindeutig ist, meist einfach eingestellt werden.
Boeschner, hast du dir österreichische Rechtsliteratur durchgelesen ?
Bei deinen Schlussfolgerungen zur Körperverletzung bzw. Beleidigung macht das fast den Anschein. Das was du sagst ist in Österreich tatsächlich so, nicht hingegen in Deutschland.
(13.11 2018, 17:40)Cookie Monster schrieb: [ -> ]Boeschner, hast du dir österreichische Rechtsliteratur durchgelesen ?
Bei deinen Schlussfolgerungen zur Körperverletzung bzw. Beleidigung macht das fast den Anschein. Das was du sagst ist in Österreich tatsächlich so, nicht hingegen in Deutschland.
Nein. Hast du dir die ganze Diskussion durchgelesen? Ich meine, ich habe meine Sichtweise verständlich dargelegt. Wenn WembleyNacht sagt, dass Ohrfeigen i.d.R. als Körperverletzung verurteilt werden, dann hat er damit recht. Daraus kann man aber nicht schlussfolgern, dass auch die meisten Ohrfeigen eine Körperverletzung sind. Denn wie ich ja schon erläutert habe, werden Verfahren bezüglich Ohrfeigen oft eingestellt. Es gibt also kein Urteil. Wenn man sich das Gesetzt durchliest, dann stellt man fest, dass es sich bei der Ohrfeige um eine körperliche Mißhandlung, oder um eine Gesundheitsschädigung handeln muss, um als Körperverletzung zu gelten. Und das gilt eben nicht immer. Wenn Ribéry dem Journalisten nicht mächtig eine gescheuert hat dass die Backen glühen, dann würde ein mögliches Verfahren vermutlich ohnehin eingestellt werden. Kurz: ohne den genauen Hergang der Tat zu kennen, kann man hier nicht pauschal von einer Körperverletzung sprechen.
Die Einstellung des Verfahrens ist eine strafprozessuale Frage und gibt null Aufschluss darüber, ob eine Körperverletzung oder eine Beleidigung vorliegt.
Das hat nichts miteinander zu tun. Punkt.
Deine Ausführungen sind daher unerheblich. Das wird Ingo Lenssen ebenso sehen.