22.10 2021, 10:00
(22.10 2021, 08:33)Jarou schrieb:Haben wir erst kürzlich von der Schule bekommen:(22.10 2021, 07:55)merengue schrieb:(22.10 2021, 04:46)Wembley Nacht schrieb: Und Fakt ist halt, dass dieser Fakt jedem Dorfheini bekannt ist. Da wurde weder was verschwiegen noch wurde falsch informiert.
In einer Gesellschaft gibt es nun mal Regeln. Unter 18 wird dir auch viel vorgeschrieben, da gibt es auch keinen Aufschrei. In den Kindergarten darfst du auch nur mit einer Masernimpfung usw. Man muss das Fass jetzt nun auch nicht größer machen als es ist
Nur gelten diese Regeln für alle und nicht nur ein Teil der Gesellschaft.
Naja, das, was einer Impfpflicht am nächsten kommt, sind doch tatsächlich die Masern. Dass ungeimpfte Kinder in Schulen dürfen, liegt allein an der Schulpflicht. Für die Eltern gibt es dennoch ein Bußgeld. Und für einige Berufe ist der Impfnachweis Einstellungsvoraussetzung.
"Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte
Seit dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses beinhaltet, dass die Schülerinnen und Schüler einen ausreichenden Masernschutz nachweisen müssen.
Zur Überprüfung dieses Nachweises ist es erforderlich der Schule entweder den Impfpass im Original oder eine entsprechende Bestätigung des Arztes vorzulegen.
In der Regel sind für einen ausreichenden Masernschutz zwei Impfungen erforderlich.
Bitte geben sie Ihren Kindern den Nachweis am Montag, 26.07.2021 mit, damit diese ihn dann der Klassenleitung vorzeigen können.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe."
„Ein Freund ist jemand, der dich mag, obwohl er dich kennt.“