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Tickets am Schwarzmarkt und Plattformen
#51
Zwar nicht unserer Verein, passt aber gut hier rein.

Der spanische Champions-League-Sieger Real Madrid entzieht 357 Fußball-Fans die Dauerkarten für die Spiele im heimischen Estadio Santiago Bernabéu. Das gab der Verein am Dienstag bekannt.

(sid) - Die Fans hatten ihre Karten für den Clásico gegen den FC Barcelona (2:3) am Sonntag weiterverkauft. Dies sei "ausdrücklich verboten" und werde bestraft, teilte Real mit. Bereits vor dem Spiel waren 1450 Entzugsverfahren im Gange gewesen.

http://www.sky.de/sky-sport-news/fussbal...wkz=WXFSL1
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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#52
Zweitvermarkter verklagt FC Bayern.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/proz...-1.3529266
Hier könnt so´n komischer Spruch stehen...
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#53
(01.06 2017, 13:28)Jano schrieb: Zweitvermarkter verklagt FC Bayern.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/proz...-1.3529266

Na, ob das für Klarheit sorgen wird? Hier geht's ja nur darum, ob der geschäftlich Handelnde es verboten bekommen darf. Die Weiterverkäufer (Ticket-Bezieher) handeln ja ohne weiteres Urteil weiterhin nicht nach den AGB des FC Bayern. Die Frage ist auch, ob bei weiterer Öffnung nicht der gewerbsmäßige bzw. bandenmäßige Erwerb der Karten zum Zweck der Gewinnerzielung der Standard wird und somit der gemeine Fan über normale Wege gar nicht mehr rankäme.
ICH HABE KEINE AHNUNG!
-passe somit perfekt hier her-
BAYERNSYMPATHISANTIN
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#54
(01.06 2017, 14:02)Hanna Bach schrieb:
(01.06 2017, 13:28)Jano schrieb: Zweitvermarkter verklagt FC Bayern.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/proz...-1.3529266

Na, ob das für Klarheit sorgen wird? Hier geht's ja nur darum, ob der geschäftlich Handelnde es verboten bekommen darf. Die Weiterverkäufer (Ticket-Bezieher) handeln ja ohne weiteres Urteil weiterhin nicht nach den AGB des FC Bayern. Die Frage ist auch, ob bei weiterer Öffnung nicht der gewerbsmäßige bzw. bandenmäßige Erwerb der Karten zum Zweck der Gewinnerzielung der Standard wird und somit der gemeine Fan über normale Wege gar nicht mehr rankäme.

Es ist im Artikel eh angesprochen, es geht auch um den Einklang mit den Bestimmungen des UWG. Der Kläger behauptet eine Monopolstellung (der Bayern) am Verkaufssektor.

Wobei ich deinen letzten Satz recht interessant finde. Ich hab mir die Tickets bislang stets am Zweitmarkt geholt, eine andere Möglichkeit gibt es für den "normalen" Fan gar nicht, oder ? Also ich meine jetzt Gelegenheitsbesucher, so wie ich zB. der aus dem Ausland kommt und vielleicht 1-2 Spiele höchstens im Jahr live sieht. Wenn man sich das dann auch kurzfristig einteilen muss waren diese Ticketverkaufsplattformen immer sehr hilfreich.
Transferphase a la Brazzo... und jährlich grüßt das Murmeltier!
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