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(17.08 2020, 18:16)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:06)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:00)Jano schrieb: Bitteschön
Die FC Bayern München AG und ein Nachwuchstrainer haben ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Dies ist das erste Ergebnis einer derzeit stattfindenden internen Untersuchung am Campus des FC Bayern München. Unabhängig davon werden die zugrundeliegenden Sachverhalte von der FC Bayern München AG weiter untersucht.
https://fcbayern.com/Campus1708
Wieso einvernehmlich ?
Haben sie sich über die Entlassung nicht drüber getraut oder ist derjenige jetzt schlicht ein Bauernopfer und jetzt geht es einfach „so weiter“ ?
Bei grobem Rassismus hätte ich schon eine schärfere Sanktion erwartet...
Was soll das denn für ein Straftatbestand sein? Wird Rassismus in Österreich unterteilt in fahrlässig, grob, vorsätzlich? 
Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
Nicht jedes anstößige Bild das auf WhatsApp & Co geteilt oder geliked wird macht einen gleich zum Rassisten...
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17.08 2020, 18:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08 2020, 18:49 von Bernd.)
(17.08 2020, 18:39)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:16)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:06)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:00)Jano schrieb: Bitteschön
Die FC Bayern München AG und ein Nachwuchstrainer haben ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Dies ist das erste Ergebnis einer derzeit stattfindenden internen Untersuchung am Campus des FC Bayern München. Unabhängig davon werden die zugrundeliegenden Sachverhalte von der FC Bayern München AG weiter untersucht.
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Wieso einvernehmlich ?
Haben sie sich über die Entlassung nicht drüber getraut oder ist derjenige jetzt schlicht ein Bauernopfer und jetzt geht es einfach „so weiter“ ?
Bei grobem Rassismus hätte ich schon eine schärfere Sanktion erwartet...
Was soll das denn für ein Straftatbestand sein? Wird Rassismus in Österreich unterteilt in fahrlässig, grob, vorsätzlich? 
Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
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Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
Bitte verstehe das nicht falsch, ich mag Dich.
Edit: "Wer nicht mit der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen." (Bernd Stromberg)
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(17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:39)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:16)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:06)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:00)Jano schrieb: Bitteschön
Die FC Bayern München AG und ein Nachwuchstrainer haben ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst. Dies ist das erste Ergebnis einer derzeit stattfindenden internen Untersuchung am Campus des FC Bayern München. Unabhängig davon werden die zugrundeliegenden Sachverhalte von der FC Bayern München AG weiter untersucht.
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Haben sie sich über die Entlassung nicht drüber getraut oder ist derjenige jetzt schlicht ein Bauernopfer und jetzt geht es einfach „so weiter“ ?
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Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
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Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
Bitte verstehe das nicht falsch, ich mag Dich.
Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
https://www.n-tv.de/ratgeber/Negerkuss-b...28946.html
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Von wem ist sich denn jetzt getrennt worden?
Ist das jetzt der "Hauptverdächtige" oder ist das ein "Mitwisser", der nichts dagegen getan hat?
Da man ja weiß, wer der "Hauptverdächtige" ist, ist das ohne Namen nur schwer zu beurteilen, was denn da nun genau passiert ist.
Mit 18 glaubt der Österreicher, er sei Pele; mit 20 er sei Beckenbauer; mit 25 merkt er dass er Österreicher ist - Max Merkel
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08 2020, 18:54 von Bernd.)
(17.08 2020, 18:48)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:39)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:16)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:06)Cookie Monster schrieb: Wieso einvernehmlich ?
Haben sie sich über die Entlassung nicht drüber getraut oder ist derjenige jetzt schlicht ein Bauernopfer und jetzt geht es einfach „so weiter“ ?
Bei grobem Rassismus hätte ich schon eine schärfere Sanktion erwartet...
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Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
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Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
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Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
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Ja, selber schuld, sag ich da. Muss man eine große Fresse riskieren, obwohl man intelligent genug sein dürfte, das zu wissen? Hoffentlich war dem Depp sein blöder Spruch den ganzen Ärger wert. Idiot.
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(17.08 2020, 18:50)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:48)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:39)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:16)Bernd schrieb: Was soll das denn für ein Straftatbestand sein? Wird Rassismus in Österreich unterteilt in fahrlässig, grob, vorsätzlich? 
Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
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Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
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Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
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Ja, selber schuld, sag ich da. Muss man eine große Fresse riskieren, obwohl man intelligent genug sein dürfte, das zu wissen? Finde ich gut, dass solche penetranten Arschlöcher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Da steht doch die Entlassung wurde vom Gericht aufgehoben und er durfte seinen Job behalten...
Und darauf wollte ich auch bei dem FCB Trainer raus. Wenn das alles so schwerer Rassismus sein soll, wieso gibt dann das Gericht diesem Mann recht und sieht eine Entlassung als ungerechtfertigt ?
Im Falle des FCB Trainers war es halt kein „Negerkuss“, sondern der „Bimbo-Express“
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17.08 2020, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08 2020, 18:57 von Bernd.)
(17.08 2020, 18:54)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:50)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:48)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:39)Cookie Monster schrieb: Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
Nicht jedes anstößige Bild das auf WhatsApp & Co geteilt oder geliked wird macht einen gleich zum Rassisten...
Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
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Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
https://www.n-tv.de/ratgeber/Negerkuss-b...28946.html
Ja, selber schuld, sag ich da. Muss man eine große Fresse riskieren, obwohl man intelligent genug sein dürfte, das zu wissen? Finde ich gut, dass solche penetranten Arschlöcher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Da steht doch die Entlassung wurde vom Gericht aufgehoben und er durfte seinen Job behalten...
Und darauf wollte ich auch bei dem FCB Trainer raus. Wenn das alles so schwerer Rassismus sein soll, wieso gibt dann das Gericht diesem Mann recht und sieht eine Entlassung als ungerechtfertigt ?
Im Falle des FCB Trainers war es halt kein „Negerkuss“, sondern der „Bimbo-Express“
Ja, du redest das von Anfang an schön und verharmlost das Thema, das habe ich inzwischen schon begriffen. Du findest das harmlos und witzig, ich eben nicht und die Gesetzgebung eben auch nicht. Belassen wir es dabei?
Es gibt keinen "schweren Rassismus" und auch keinen "groben Rassismus"! Hör bitte auf, es zu relativieren.
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(17.08 2020, 18:54)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:50)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:48)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:39)Cookie Monster schrieb: Das hab ich dir weiter oben doch schonmal erklärt. Nicht jeder „Negerkuss“ oder jede (Achtung aktuelles Beispiel !) „Zigeunersauce“ ist gleich Rassismus...
Nicht jedes anstößige Bild das auf WhatsApp & Co geteilt oder geliked wird macht einen gleich zum Rassisten...
Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
Bitte verstehe das nicht falsch, ich mag Dich.
Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
https://www.n-tv.de/ratgeber/Negerkuss-b...28946.html
Ja, selber schuld, sag ich da. Muss man eine große Fresse riskieren, obwohl man intelligent genug sein dürfte, das zu wissen? Finde ich gut, dass solche penetranten Arschlöcher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Da steht doch die Entlassung wurde vom Gericht aufgehoben und er durfte seinen Job behalten...
Und darauf wollte ich auch bei dem FCB Trainer raus. Wenn das alles so schwerer Rassismus sein soll, wieso gibt dann das Gericht diesem Mann recht und sieht eine Entlassung als ungerechtfertigt ?
Im Falle des FCB Trainers war es halt kein „Negerkuss“, sondern der „Bimbo-Express“ Entschuldigung, wenn ich mich einmische.
Aber die Rücknahme der Kündigung erfolgte ja nur, weil es keine vorherige Abmahnung gab. Und nicht weil der „Negerkuss“ als nicht so schlimm angesehen wird. Jedenfalls lese ich es von da oben so heraus!
„Wo war denn Lewandowski gegen PSG?“ „Verletzt, du Pfeife.“
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(17.08 2020, 18:56)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:54)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:50)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:48)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
Bitte verstehe das nicht falsch, ich mag Dich.
Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
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Ja, selber schuld, sag ich da. Muss man eine große Fresse riskieren, obwohl man intelligent genug sein dürfte, das zu wissen? Finde ich gut, dass solche penetranten Arschlöcher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Da steht doch die Entlassung wurde vom Gericht aufgehoben und er durfte seinen Job behalten...
Und darauf wollte ich auch bei dem FCB Trainer raus. Wenn das alles so schwerer Rassismus sein soll, wieso gibt dann das Gericht diesem Mann recht und sieht eine Entlassung als ungerechtfertigt ?
Im Falle des FCB Trainers war es halt kein „Negerkuss“, sondern der „Bimbo-Express“
Ja, du redest das von Anfang an schön und verharmlost das Thema, das habe ich inzwischen schon begriffen. Du findest das harmlos und witzig, ich eben nicht und die Gesetzgebung eben auch nicht. Belassen wir es dabei?
Es gibt keinen "schweren Rassismus" und auch keinen "groben Rassismus"! Hör bitte auf, es zu relativieren.
Das Arbeitsgericht gibt dieser Entlassung nicht Recht, weil du heutzutage als Arbeitgeber so gut wie keine Chance hast, einen Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung rauszuschmeissen. Bitte stell Dich doch nicht blöd.
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(17.08 2020, 19:02)Villa schrieb: (17.08 2020, 18:54)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:50)Bernd schrieb: (17.08 2020, 18:48)Cookie Monster schrieb: (17.08 2020, 18:43)Bernd schrieb: Das ist ja schön, wenn Du es so siehst. Aber Du bist mit diesen Ansichten eben heutzutage am Arsch und wenn Dir das egal ist, viel Spaß mit den Anwälten
Bitte verstehe das nicht falsch, ich mag Dich.
Weicher Schaumzucker auf einer Waffel, bedeckt von Schokolade oder einer Fettglasur – gemeinhin wird diese Süßigkeit als Schaum- oder Schokokuss verkauft. Älteren ist sie auch noch als Mohrenkopf oder Negerkuss geläufig. Die Begriffe sind rassistisch besetzt, deshalb verwendet man sie heute nicht mehr – schon gar nicht öffentlich, wie der Mitarbeiter eines Reisekonzerns erfahren musste. Den Mann aus dem mittleren Management hätte sein diskriminierender Sprachgebrauch fast den Job gekostet: Er hatte in der Kantine bei einer aus Kamerun stammenden Frau einen "Negerkuss" bestellt.
Thomas Cook schickte dem Mitarbeiter daraufhin eine fristlose Kündigung. Die wollte der Manager nicht hinnehmen und zog vors Arbeitsgericht Frankfurt. Mit Erfolg: Er habe mehr als zehn Jahre in dem Konzern gearbeitet und dabei habe es nie Beanstandungen gegeben, stellte das Gericht fest. Deshalb könne man ihn nicht einfach rauswerfen. Ohne eine vorherige Abmahnung sei weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Kündigung möglich. (Az.: 15 Ca 1744/16)
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Ja, selber schuld, sag ich da. Muss man eine große Fresse riskieren, obwohl man intelligent genug sein dürfte, das zu wissen? Finde ich gut, dass solche penetranten Arschlöcher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Da steht doch die Entlassung wurde vom Gericht aufgehoben und er durfte seinen Job behalten...
Und darauf wollte ich auch bei dem FCB Trainer raus. Wenn das alles so schwerer Rassismus sein soll, wieso gibt dann das Gericht diesem Mann recht und sieht eine Entlassung als ungerechtfertigt ?
Im Falle des FCB Trainers war es halt kein „Negerkuss“, sondern der „Bimbo-Express“ Entschuldigung, wenn ich mich einmische.
Aber die Rücknahme der Kündigung erfolgte ja nur, weil es keine vorherige Abmahnung gab. Und nicht weil der „Negerkuss“ als nicht so schlimm angesehen wird. Jedenfalls lese ich es von da oben so heraus!
Du hast völlig recht! Danke!
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