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(Ehrenpräsident) Uli Hoeneß
(21.01 2016, 19:13)Jarou schrieb:
(21.01 2016, 19:03)Porsche schrieb: Der Blog eines Anwaltes aus dem Jahr 2008....süß.

"Höchstausnahmsweise" aha. Dann frage ich mich, woher die 1024 Fälle in Bayern kommen, in denen die Halbstrafe gewährt wurde, über die nur nie öffentlich gesprochen wurde?

Allein die Zahl, ok Recherche der BILDzeitung, klingt jetzt nicht nach höchstaußergewöhnlich.

Entscheidend ist hier aber nicht das Wort besondere Umstände, sondern das Wort Gesamtwürdigung. Die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit und Entwicklung während des Strafvollzuges.
Das sind dann besondere Umstände, die legal nicht definiert sind.

Kann hier irgendjemand sagen, was genau im Strafvollzug passiert ist? Nein? Und doch schreiben Journalistinnen irgendeinen Müll, ohne genaue Sachverhaltskenntnis? Das ist Schmierenjournalismus.

Was heisst denn jetzt wieder 'irgendeinen Müll'?
Alle Quellen, die man auf die Schnelle findet, sprechen von Halbstrafen bei Freiheitsstrafen von maximal 2 Jahren - im Normalfall.

Auch zB 'strafrecht-bundesweit.de':

Können Freiheitsstrafe über zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden?

Eine Freiheitsstrafe über zwei Jahren kann dagegen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Jedoch bedeutet eine Verurteilung zu einer höheren Freiheitsstrafe noch nicht, dass die Strafe tatsächlich bis zum letzten Tag abgesessen werden muss.
Nach zweidrittel der Strafe können Sie, am besten mit Hilfe Ihres Rechtsanwalts, einen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes stellen. In diesen Fällen wird das letzte Drittel der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Unter besonderen Umständen kann die Reststrafe sogar bereits nach der Hälfte der Freiheitsstrafe ausgesetzt werden.

Die üblichen Dinge wie gute Führung und hohe Sozialisation in der Gesellschaft gehören schon zu den Gründen für die 'normale' Aussetzung.

Ich sag ja nicht, dass UH noch länger im Knast bleiben soll, aber wenn nunmal in einschlägigen Quellen zum Strafrecht eine Dreiviertelstrafe als Standard genannt wird, kann man doch die Presse nicht verurteilen, wenn sie genau das hervorhebt.


Edit: Sicher gibt es auch Schreiberlinge, die das Ganze reißerisch verpacken. Will ich gar nicht abstreiten. Sowas muss nicht sein.
Edit2 :  Auch ein schöner Satz ist es, dass Halbstrafen nur für wahre 'Musterschüler' in Betracht kommen. Ein solcher war Hoeness sicherlich. Wir können uns denke ich alle darauf einigen, dass in dem Fall alles gerechtfertigt ist. Aber sicher sind nicht alle Häftlinge aus der Kategorie UH.

Sorry, das wollt ich nicht. Hab auf Antworten statt Bearbeiten geklickt.^^
"Scheitern ist der erste Schritt zum Erfolg. Der zweite ist, sich einen Pferdeschwanz wachsen zu lassen." Heart
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Mit Müll meine ich die Wertung der Journalistin. Damit meine ich "Promibonus" etc.
Und genau dies bedient diese Journalistin. Sie suggeriert, dies sei die absolute Ausnahme, ein fatales Signal. Und das ist Bullshit!!!!!


Allein die Tatsache, dass Hoeneß 1,5 Jahre eine Medienhetze erleben durfte, muss mit in die Gesamtwürdigung einbezogen werden.
Das geschieht übrigens auch in Fällen einer Medienberichterstattung, die die breite Öffentlichkeit nicht wahrnimmt.
Porsche, stolzes Mitglied von Forum für FC Bayern Fans - Bayernkurve.de seit May 2012.

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(21.01 2016, 19:36)Porsche schrieb: Allein die Tatsache, dass Hoeneß 1,5 Jahre eine Medienhetze erleben durfte, muss mit in die Gesamtwürdigung einbezogen werden.

Was hat die Medienhetze mit der Strafminderung oder dem Aussetzen der Straf auf Bewährung zu tun?
Wenn du mir die Stell im StGB zeigt, wäre ich dir sehr verbunden!

Auch wenn es dir nicht gefällt, Personen des öffentlichen Lebens müssen mit solch einem Umstand rechen.
Ob die mediale Berichterstattung gerechtfertigt ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt.
Der Grund der Berichterstattung über den Ulli, kam nicht aus dem Nichts, er hat selbst dazu beigetragen!

Bevor jetzt irgendjemand falsche Spekulationen anstellen sollte, mir hat das Herz geblutet, als Ulli zur Freiheitsstrafe verurteilt wurde! Ich hatte ihn immer sehr bewundert.
Weil er für mich immer der weltbeste Fußballmanager war, auch immer noch ist! Aber, ich sehe die Sache heute aus einer differenzierten Sicht.
Ich bin auch der subjektiven Meinung, dass man nicht einfach wieder so zur Tagesordnung übergehen kann. So gerne wie ich es auch sehen würde dass er wieder Präsident wird, finde ich es nicht gut für den Verein Bayern München. Denn, der Verein steht für mich an erster Stelle. Wie die FC Bayern München AG die Sache mit dem Ulli im Endeffekt handhabt, ist die Sache des Vereins. Ich bin nur Fan des Vereins und habe eh keine Möglichkeit der Einflussnahme, was auch gut so ist!



 
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Zum Thema Person des öffentlichen Lebens:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...96570.html

Weshalb soll Hoeneß, auch wenn er eine Person des Öffentlichen Lebens ist, damit rechnen?
Der Prozess an sich war richtig und die Strafe war laut deutschem Gesetz auch nachvollziehbar(auch wenn ich diesen ganzen Quatsch mit Verjährung und Selbstanzeige für Unsinn halte), aber es war ein Unding in meinen Augen, wie aus diesem Verfahren ein Öffentliches Event wurde. Es hätte wahrscheinlich nicht verhindern werden können, dass dieser Prozess und paar Details ans Licht kommt, aber ich hätte mir da doch deutlich mehr Professionalität vom deutschen Gericht erwartet.
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(22.01 2016, 15:47)Wembley Nacht schrieb: Zum Thema Person des öffentlichen Lebens:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...96570.html

Was diesen Hinweis betrifft, lass uns dann lieber über Finanzbeamte und deren Verschwiegenheit diskutieren und nicht zum Thema Personen des öffentlichen Lebens!

(22.01 2016, 15:47)Wembley Nacht schrieb: Weshalb soll Hoeneß, auch wenn er eine Person des Öffentlichen Lebens ist, damit rechnen?

Weil an solchen Menschen ein sehr hohes mediales Interesse besteht. Ob uns das passt oder nicht, es ist nun mal die Realität.
Wenn solche Personen eine Straftat begehen, wird sich mit allen Mitteln darauf gestürzt. Ich finde das auch nicht korrekt. Es ist aber nun mal so.
Dass eine solch Berichterstattung oft unter die Gürtellinie und nicht Fair von Statten geht, darüber brauchen wir doch wohl nicht zu diskutieren!
Man nehme dann bitte den Straftatbestand der "Medienhetze" ins StGB auf, dann kann man alle Medien verklagen!
Aber, ich bin sicher, das wird nie passieren.
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(22.01 2016, 16:24)Schuppi schrieb:
(22.01 2016, 15:47)Wembley Nacht schrieb: Zum Thema Person des öffentlichen Lebens:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...96570.html

Was diesen Hinweis betrifft, lass uns dann lieber über Finanzbeamte und deren Verschwiegenheit diskutieren und nicht zum Thema Personen des öffentlichen Lebens!


(22.01 2016, 15:47)Wembley Nacht schrieb: Weshalb soll Hoeneß, auch wenn er eine Person des Öffentlichen Lebens ist, damit rechnen?

Weil an solchen Menschen ein sehr hohes mediales Interesse besteht. Ob uns das passt oder nicht, es ist nun mal die Realität.
Wenn solche Personen eine Straftat begehen, wird sich mit allen Mitteln darauf gestürzt. Ich finde das auch nicht korrekt. Es ist aber nun mal so.
Dass eine solch Berichterstattung oft unter die Gürtellinie und nicht Fair von Statten geht, darüber brauchen wir doch wohl nicht zu diskutieren!
Man nehme dann bitte den Straftatbestand der "Medienhetze" ins StGB auf, dann kann man alle Medien verklagen!
Aber, ich bin sicher, das wird nie passieren.
Ich beziehe mich eher darauf, dass dieser Prozess so "öffentlich" gehalten wurde. Es ist klar, dass so etwas früher oder später bei so einer Person wie Uli Hoeneß rauskommt, aber ich finde es dann doch teilweise heftig wie viele Details durchgesickert sind, dass finde ich nicht vertretbar und damit sollte man auch als eine Person des öffentlichen Lebens nicht unbedingt rechnen müssen.
Wie gesagt, dass diese Straftat irgendwann ans Licht kommen würde war klar und ist auch nicht überraschend, aber es überrascht mich hingegen wie so viele Informationen an die Öffentlichkeit geraten kann.
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(22.01 2016, 15:47)Wembley Nacht schrieb: Zum Thema Person des öffentlichen Lebens:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...96570.html

Weshalb soll Hoeneß, auch wenn er eine Person des Öffentlichen Lebens ist, damit rechnen?
Der Prozess an sich war richtig und die Strafe war laut deutschem Gesetz auch nachvollziehbar(auch wenn ich diesen ganzen Quatsch mit Verjährung und Selbstanzeige für Unsinn halte), aber es war ein Unding in meinen Augen, wie aus diesem Verfahren ein Öffentliches Event wurde. Es hätte wahrscheinlich nicht verhindern werden können, dass dieser Prozess und paar Details ans Licht kommt, aber ich hätte mir da doch deutlich mehr Professionalität vom deutschen Gericht erwartet.

Jedes Gerichtsverfahren ist öffentlich zugänglich (Außnahmen sind möglich) und nicht vorherbestimmt. Weißt du eigentlich wie schwer es ist einen Prozess zu führen ? 
Hier waren 5 (!) Richter in der Entscheidung betraut, der Prozess fand gleich statt wie jeder andere auch. 
Willst unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandeln und eine mögliche Revision riskieren ?
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(22.01 2016, 16:34)Wembley Nacht schrieb: Ich beziehe mich eher darauf, dass dieser Prozess so "öffentlich" gehalten wurde. Es ist klar, dass so etwas früher oder später bei so einer Person wie Uli Hoeneß rauskommt, aber ich finde es dann doch teilweise heftig wie viele Details durchgesickert sind, dass finde ich nicht vertretbar und damit sollte man auch als eine Person des öffentlichen Lebens nicht unbedingt rechnen müssen.
Wie gesagt, dass diese Straftat irgendwann ans Licht kommen würde war klar und ist auch nicht überraschend, aber es überrascht mich hingegen wie so viele Informationen an die Öffentlichkeit geraten kann.

Wir können sicherlich die Details der Informationen, die ans Tageslicht geraten sind, bedauern.
Aber, bei der heutigen Funktionsweise der Medienlandschaft, kann man es nicht verhindern.
Jede Person, die in die Öffentlichkeit tritt, muss leider damit rechnen.
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So etwas würde nicht im StGB stehen, aber egal. Es geht um die Gesamtwürdigung auch der Umstände. So steht ja auch nicht im Gesetz, dass eine Selbstanzeige ein besonderer Umstand ist. Deine Argumentation geht daher an der Sache vorbei. Das entsprechende Gesetz wurde bereits zitiert und ab diesem Zeitpunkt beginnt die Auslegung.

Und es steht nirgendwo, dass öffentliche Persönen sich medial alles gefallen lassen müssen.
Und es gibt viele Prozesse wo mediale Auswirkungen in die Gesamtwürdigung miteinbeziehen werden. Kannst ja mal selbst googeln. Gibt ausreichend Rechtsprechung dazu.
Rechtsprechung ist übrigens auch rechtsgestaltend, da ist die Forderung des Zitierens eines Gesetzes bereits zu kurz gesprungen.
Porsche, stolzes Mitglied von Forum für FC Bayern Fans - Bayernkurve.de seit May 2012.

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(23.01 2016, 16:45)Porsche schrieb: Es geht um die Gesamtwürdigung auch der Umstände.

Das ist aber von Richter zu Richter unterschiedlich und liegt in deren Ermessensspielraum.
Vielleicht ist die Medienhetze ins Gesamturteil mit eingegangen! Ich weiß es nicht, habe das Urteil noch nicht gelesen.

(23.01 2016, 16:45)Porsche schrieb: So steht ja auch nicht im Gesetz, dass eine Selbstanzeige ein besonderer Umstand ist.

Muss es auch nicht, es reicht ja schon das es den §371 der Abgabenordnung gibt und man bei korrekter Abgabe, bis zu einer gewissen Grenze, ohne Haftstrafe aus der Sache raus kommt!


Im Endeffekt ist das auch alles im Nachhinein egal. Die ganze Sache ist vorbei und sollte auch langsam in der Schublade verschwinden!
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